03. September 2010
24. Elul 5770

Koscherliste

E-Nummern

Durch die Verwendung der E-Nummern wird die Kontrolle der Inhalte einerseits etwas leichter, andererseits geben die E-Nummern nur Information über die verwendete Substanzen, nicht aber über deren Ursprung.

Die E-Nummern machen keine Aussage über den Herstellungsprozess der Lebensmittel. Es besteht somit keine Garantie, dass nicht auf der gleichen Anlage unkoschere Lebensmittel ohne eine der Kaschrut genügenden Reinigung hergestellt werden. Zudem ist es so, dass gemäss dem Lebensmittelgesetz nicht alle Zusätze deklariert werden müssen, die jedoch nach der Halacha verboten sein können. Deshalb können die Angaben auf der Verpackung nicht verbindlich sein.

Die Regel der E-Nummern ist wie folgt:
Träger der Nummern:

Folgende E-Nummern beziehen sich auf Substanzen, die meistens nicht erlaubt werden können:

120

434

472a-472f

478

492

572

422

435

473

480

493

631

430

436

474

481

494

904

431

470

475

482

495

 
432

471

476

483

542

 
433

472

477

491

570

 

Auch andere E-Nummern können verbotene Ausgangsmaterialien enthalten. Viele oben erwähnte E-Nummern können auch speziell Koscher fabriziert werden. Deshalb können sie auch in Koscher-Produkten, die unter Aufsicht produziert werden, vorkommen.

Vom gesundheitlichen Standpunkt aus sollen die folgenden E-Nummern mögIichst vermieden werden:

102

122-124

132

210-219

310-312

104

127

142

310-312

320

110

131

151

320

321


 

© 2000-2010, Israelitische Cultusgemeinde Zürich