Koscherliste
E-Nummern
Durch die Verwendung der E-Nummern wird die Kontrolle der Inhalte einerseits etwas leichter, andererseits geben die E-Nummern nur Information über die verwendete Substanzen, nicht aber über deren Ursprung.
Die E-Nummern machen keine Aussage über den Herstellungsprozess der Lebensmittel. Es besteht somit keine Garantie, dass nicht auf der gleichen Anlage unkoschere Lebensmittel ohne eine der Kaschrut genügenden Reinigung hergestellt werden. Zudem ist es so, dass gemäss dem Lebensmittelgesetz nicht alle Zusätze deklariert werden müssen, die jedoch nach der Halacha verboten sein können. Deshalb können die Angaben auf der Verpackung nicht verbindlich sein.
Die Regel der E-Nummern ist wie folgt:
Träger der Nummern:
- E 100-180 sind Farbstoffe
- E 200-297 sind Konservierungsmittel
- E 300-385 sind Antioxidanten
- E 400-466 sind Emulgatoren und Stabilisatoren
- E 470-499 sind Fette
- E 500-599 sind Mineralien und deren Verbindungen
- E 600-1'000 sind andere Produkte.
Folgende E-Nummern beziehen sich auf Substanzen, die meistens nicht erlaubt werden können:
| 120 |
434 |
472a-472f |
478 |
492 |
572 |
| 422 |
435 |
473 |
480 |
493 |
631 |
| 430 |
436 |
474 |
481 |
494 |
904 |
| 431 |
470 |
475 |
482 |
495 |
|
| 432 | 471 |
476 |
483 |
542 |
|
| 433 | 472 |
477 |
491 |
570 |
Auch andere E-Nummern können verbotene Ausgangsmaterialien enthalten. Viele oben erwähnte E-Nummern können auch speziell Koscher fabriziert werden. Deshalb können sie auch in Koscher-Produkten, die unter Aufsicht produziert werden, vorkommen.
Vom gesundheitlichen Standpunkt aus sollen die folgenden E-Nummern mögIichst vermieden werden:
| 102 |
122-124 |
132 |
210-219 | 310-312 |
| 104 |
127 |
142 | 310-312 |
320 |
| 110 |
131 | 151 |
320 |
321 |



